Allgemeine Mietbedingungen

Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Wohnmobils Inhalt des zwischen der Wohnmo – Wohnmobile, nachstehend „Vermieter“ genannt – und Ihnen zustande kommenden Vertrages.

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen zu dem Verleih unserer Wohnmobilen sorgfältig durch!

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt

1.1 Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Wohnmobils. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.2 Zwischen Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
1.3 die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§651 a-I BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig ausgefüllte und zu unterschreibende Übernahme- u. Rückgabeprotokoll.

2. Mindestalter, Führerschein

Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 21 Jahre und Führerschein Klasse 3 für alle Modelle, Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und Klasse C1 von mehr als 3500 kg Gesamtgewicht. Fahrer mit Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens ein Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis sein.

3. Mietpreise, Kilometerbegrenzung, Versicherungen

3.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt.
3.2 Die Mietpreise beinhalten:
Teilkasko mit einem Selbstbehalt von 250 € und Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 1000 € pro Schadensfall.
Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden mit 8 Mio.€, Schutzbriefleistungen. Wartungsreparaturen, die während der Mietzeit anfallen, soweit diese nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind. Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
3.3 Die Fahrzeuge werden voll getankt übergeben und müssen voll getankt zurückgebracht werden. Anderenfalls fällt zusätzlich zu den Kosten für die Tankfüllung eine Betankungsaufwands- pauschale von € 70 brutto.

3.4 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
3.5 Es gilt eine Kilometerbegrenzung von 300 km/Tag. Bei Überschreitung der Kilometerbegrenzungen werden 0,29 € pro Mehrkilometer berechnet und von der Kaution abgezogen.

4. Reservierung, Rücktritt und Umbuchung

4.1 Wohnmobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und ausschließlich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich.
4.2 Nach Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist diese innerhalb von 5 Tagen unterschrieben zurück zu senden. Die Reservierung ist dann für beide Seiten verbindlich.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Eine Anzahlung in Höhe von 20% vom Mietpreis ist bis 5 Tage nach Eingang der Reservierungsbestätigung, der restliche Mietpreis bis spätestens 28 Tage vor Mietbeginn fällig.
4.3 Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung durch den Mieter werden folgende Stornogebühren fällig:
bis zu 29 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Mietpreises
ab 28. Tag: 100 % des Mietpreises.

5. Zahlungsbedingungen, Kaution

5.1 Die Kaution von 1000 € muss bei Fahrzeugübergabe entweder auf dem Konto des Vermieters, gebührenfrei für den Empfänger, eingegangen sein oder bar hinterlegt werden.
5.2 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung durch den Vermieter zurückerstattet.
Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet.
5.3 Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen.

6. Haftung, Vollkaskoschutz

6.1 Bei Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen, trägt der Mieter 1000 € pro Schadensfall. Diese Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.
6.2 Die Haftung des Mieters ist auch bei von Ihm zu vertretenden Schäden auf die in Ziffer 6.1 genannten Höchstbeträge beschränkt.
6.3 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten legt der Vermieter dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vor.
6.4 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die Haftungsbeschränkung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 265 (Durchfahrtshöhe) gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO (bzw. vergleichbarer Regelungen im Ausland) verursacht werden, für durch Nichtbeachtung der Gesamthöhe des Fahrzeuges verursachten Schäden an Dach und/oder Ahorn oder für durch Nichtbeachtung der Gesamtbreite des Fahrzeuges verursachten Schäden an der Markise.
6.5 Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenen Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 9) oder zu verbotenen Zweck (Ziff. 10) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
6.6 Der Mieter haftet für sämtliche von Dritten gegenüber ihm bzw. dem Vermieter geltend gemachter Schäden, die der Mieter Dritten während der Nutzung des Mietgegenstandes zugefügt hat.

7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot

7.1 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
7.2 Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.

8. Verhalten bei Unfällen

8.1 Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
8.2 Der Mieter hat den Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, sofort telefonisch zu informieren und unverzüglich, spätestens bei Rückgabe einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten.
8.3 Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
8.4 Ist die voraussichtliche Schadenshöhe höher als die Eigenhaftung oder besitzt das Fahrzeug nicht mehr die vollständige Verkehrssicherheit, so ist der Vermieter unverzüglich vom Mieter zu informieren. Sollte der Wegstreckenzähler des Fahrzeuges versagen, so ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich eine geeignete Werkstatt aufzusuchen und den Schaden beheben zu lassen.

9. Reparaturen

9.1 Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 150 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
9.2 Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 6), vom Vermieter erstattet.
9.3 Schadenersatzansprüche für vor Fahrzeugübergabe vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.

10. Berechtigte Fahrer

10.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis lt. Ziff 2 sind.
10.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschriften aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen.

11. Verbotene Nutzung

11.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände.
11.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

12. Übergabe, Rücknahme

12.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeug-Einweisung durch den Vermieter teilzunehmen, sowie die Rückgabe zusammen mit dem Vermieter durchzuführen.
12.2 Übergabe und Rücknahme Montag bis Samstag 9 – 15 Uhr. Übergabe und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden. Vor der Rückgabe des Fahrzeugs muss dieses innen vom Mieter gereinigt werden. Falls die Toilette vom Vermieter teilweise oder komplett gereinigt werden muss, werden dem Mieter 150 € in Rechnung gestellt. Die Rücknahme des Fahrzeugs wird durch die Unterschrift auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt.
12.3 Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeuges vorenthalten, soweit bis die Fahrzeug-Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

13. Rauchverbot / Mitnahme von Tieren

Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet.
Die Mitnahme von Haustieren ist nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.

 

14. Ersatzfahrzeug

Kann das gebuchte Fahrzeug vom Vermieter nicht bereitgestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen.

15. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs- und Krisengebieten sind verboten.